Der heutige Riebeckplatz (s. auch Thälmannplatz) war noch im Mittelalter noch Gerichtsstätte. Damals hieß der Platz noch Galgtorvorplatz. Zu dieser Zeit herrschte dort bei Verurteilungen immer Jahrmarktsstimmung. Bei den Hinrichtungen war ein Publikum unabdingbar, da sonst das Urteil nicht rechtskräftig war. Der Rabenstein, „ein hochgemauertes Kreisrund, auf welchem die Verurteilten hingerichtet wurden“ ließ man, nach Bestätigung von Kardinal Albrecht von Brandenburg, im Jahre 1519 auf dem Galgtorvorplatz errichten. Hinrichtungsstätten waren z.B. vor dem späteren Hotel „Goldene Kugel“, vor dem Steintor, auf dem jetzigen Roßplatz, bei der Pfännerhöhe und auf dem Galgenberg, welcher aber vom 14. bis zum 18. Jahrhundert dem Hochgericht der Amtsstadt Giebichenstein diente. Das Gericht der Schöffen war für alle Gebiete zuständig (nicht für Salzbezirk) und stand unter der Leitung des Schultheißen, aber dem Burggrafen von Magdeburg blieben ein Teil der Rechtsprechung und die Belehrung mit dem Gerichtsbann vorbehalten. Er hielt dreimal im Jahr Gericht. Recht in alltäglichen Rechtsangelegenheiten sprachen die Schöffen aus. Die um 1266 acht halleschen Schöffen übernahmen nicht nur die Rechtsprechung, sondern vertraten auch die Stadt Halle.
Man beschloss 1266, dass Schöffenbücher geschrieben werden sollten Die Schöffen beschlossen mit den halleschen Bürgern, dass in den neuen Büchern Schenkungen und Verkäufe eingetragen werden sollten.
Text und Skizze des Riebeckplatzes (Galgtorvorplatz) als Gerichtsstätte
(J. Dushku, H. Schmalfeld, J. Busse aus Hallesche Gerichtsbarkeit: Mittelalterliche Strafen und das Gericht)
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