Riebeckplatz

Der heutige Riebeckplatz (s. auch Thälmannplatz) war noch im Mittelalter noch Gerichtsstätte. Damals hieß der Platz noch Galgtorvorplatz. Zu dieser Zeit herrschte dort bei Verurteilungen immer Jahrmarktsstimmung.  Bei den Hinrichtungen war ein Publikum unabdingbar, da sonst das Urteil nicht rechtskräftig war. Der  Rabenstein,  „ein hochgemauertes Kreisrund, auf welchem die Verurteilten hingerichtet wurden“  ließ man, nach Bestätigung von Kardinal Albrecht von Brandenburg, im Jahre 1519 auf dem Galgtorvorplatz  errichten. Hinrichtungsstätten waren z.B. vor dem späteren Hotel „Goldene Kugel“, vor dem Steintor, auf dem jetzigen Roßplatz, bei  der  Pfännerhöhe  und  auf  dem  Galgenberg,  welcher  aber  vom  14.  bis  zum  18.  Jahrhundert  dem  Hochgericht  der  Amtsstadt  Giebichenstein  diente.  Das  Gericht  der  Schöffen war für alle Gebiete zuständig (nicht für Salzbezirk) und stand unter der Leitung des Schultheißen, aber dem Burggrafen von Magdeburg blieben ein Teil der Rechtsprechung und die Belehrung mit dem Gerichtsbann vorbehalten. Er hielt dreimal im Jahr Gericht. Recht in alltäglichen Rechtsangelegenheiten sprachen die Schöffen aus. Die um 1266 acht halleschen Schöffen übernahmen nicht nur die Rechtsprechung, sondern vertraten auch die Stadt Halle.

Man  beschloss  1266,  dass  Schöffenbücher  geschrieben  werden  sollten  Die  Schöffen beschlossen  mit  den  halleschen  Bürgern,  dass  in  den  neuen  Büchern  Schenkungen  und Verkäufe eingetragen  werden sollten.

Text und Skizze des Riebeckplatzes (Galgtorvorplatz) als Gerichtsstätte
(J. Dushku, H. Schmalfeld, J. Busse aus Hallesche Gerichtsbarkeit: Mittelalterliche Strafen und das Gericht)

 

 

 

 

 

 

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