Die Salzwirker versieden der Sole zu Salz, dem „weißen Gold“. Die Salzwirker übten diese Tätigkeit im Thale zu Halle aus. Ihnen zur Seite stand der Salzknecht und die Zustörerin, meist seine Frau und/oder Tochter. Der Salzwirker musste von seinem Lohn den Ankauf kleinerer Gegenstände, wie Besen, Schaufeln, Öl und Licht zur Beleuchtung, Rinderblut, Schwenkebier, Holz und Stroh beschaffen. Er besorgte ebenfalls den Salzverkauf an den Salzgast.
Der Begriff „Hallore“ wurde in der Rechtfertigungsschrift des halleschen Rates von 1630 erstmalig erwähnt und fand seine Bestätigung in der Brüderschaftsordnung vom 25. August 1843 durch König Friedrich Wilhelm den IV. von Preußen und vom 15. November 1929 durch das preußische Staatsministerium. Streng wurde auf ehrbaren Lebenswandel geachtet und so lautet ein alter Satz „so einer die scharfe Waffe zücket und dem Bruder die Haut nur ritzet, also dass Blut fließet, sei er verstoßen aus der Brüderschaft“. Später übertrug sich der Begriff „Hallore“ auf alle Salzarbeiter.
Heute werden alle Mitglieder der Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle allgemein als Halloren bezeichnet.
(Text: Bernd Bieler)
Zwei Halloren (Hauptmann und Fähnrich) 1882 im Festtagskleid.
(Zeichnung: Beatrix Thieme nach einer Vorlage von
Robert Moritz aus dem Buch „Hallorum Hallensis“)