Salzwirkerprivilegien

Die Salzwirker bekamen im Laufe der Zeit einige Privilegien durch die Landesherrn verliehen. Die Ursachen liegen auch darin begründet, dass die Salzwirker zu Kriegs- und Katastropheneinsätzen befohlen wurden (1386 im Thalrecht aufgezeichnet). Durch ihre Gewöhnung an harte, straff organisierte Arbeit, ihren Mut, ihre Körperkräfte und ihre Geschicklichkeit waren sie sehr geachtet. Das war auch in Zeiten des Kaltlagers ein willkommenes Zubrot. Daraus entwickelten sich auch einige Traditionen.

Bild: Ein Vogelsteller, der Hallore Ehrlicht, mit Fangnetzen und Lockvogel, Zeichnung: H. Schenck

 

Folgende Privilegien und Vorrechte nannten die Salzwirker ihr Eigen:

  • Huldigung eines neuen Landesfürsten
  • Schwimmunterricht (Badehalloren)
  • Angeln und Fischfang von Schiepzig bis Röpzig
  • Lerchenstreichen und Vogelfang
  • Soleier
  • Tragen der Leichen zum Kirchhof (Gewohnheitsprivileg)
  • Soleier und Rauchwurst (Rauchschlächter)
  • Verpflichtung bei Feuer zu helfen
  • Jagd auf Niederwild, wenn Kaltlager war

Das Tragen einer Leiche wurde mit wiegenden Trippelschritten vorgenommen. Es gab vier Träger, früher sechs und der Führer des Zuges hatte eine Zitrone in der Hand.

Daneben gab es die Verpflichtung des Kriegsdienstes bei Angriff auf die Stadt Halle, was das Hallvolk grundsätzlich nur unter eigenem Fähnlein bereit war zu tun.