Thalrecht

Das 1. Thalrecht wurde 1386 geschrieben. 100 Jahre später wurde es erneut von den Bornmeistern und Schöffen aufgeschrieben. Die Bestimmungen des Thalrechts enthalten juristische Grundsätze ebenso wie Festlegungen zu Arbeitsablauf und Organisation des Salinenbetriebes. So legte ein Artikel die Zusammenkunft des Thalgerichts an drei Tagen des Jahres fest. Zum Schutz der Salzhändler regelte ein Passus die wöchentliche Überprüfung der zu verkaufenden Salzstücke. Den Aufgaben der Salinenarbeiter war ein weiterer Absatz gewidmet.