Der Schoss war eine Art Steuer, die im Mittelalter auch erhoben wurde, in Halle besonders für Salz. Hauptsächlich nach Kriegseinsätzen, die enorme Unkosten verursachten, war dies der Fall. (Das Wort stammt von „zusammen geschossen“, d.h. gesammelt). Anfangs gab es den Eidschoss, bei dem jeder unter Eid sein Vermögen einschätzen musste. Mit der Zeit wurden viele Meineide geschworen.
1503 beschließt der hallesche Rat eine neue Regelung über den Schoß, der nun „Unpflicht“ genannt wurde. Er wurde nach einer Taxe und Abschätzung der Grundstücke angenommen, ohne Eidespflicht. Der Schoß war eine Steuer, die Bürger an die Stadtkasse abzuführen hatten. Mit diesen Einnahmen betrieb die Stadt Ausgaben unterschiedlichster Art. Jetzt erhob man eine Pauschalsumme von jedem Bürger. So musste beispielsweise jeder Bürger – egal ob Hausbesitzer oder nicht – den Vorschoß (10 Groschen) entrichten.
Bürger ohne Haus müssen neben der Vorschoss das Wächter- und Grabengeld, sowie eine Handels- und Handwerkssteuer abführen. Bürger mit Haus müssen den Hausschoß bezahlen (von 100 Gulden je einen Gulden), von jedem Herd in den Kothen müssen der Herdschoss abgeführt werden (3 Groschen, 2 Pfennig). Eine weitere Einnahmequelle wurde der Kaufschoss. Beim Verkauf von Liegenschaften und Thalgütern musste der Käufer 3,5 Prozent innerhalb von 6 Jahren an den Kämmerer bezahlen. Den vierten Teil des Bürgerschosses erhielt der Erzbischof.