Salzgraf

Da der Landesherr wegen der Ausübung seiner Machtfunktion im Gebiet des ganzen Erzbistums gewöhnlich nur dreimal das Thal zu Halle besuchte, ergab sich die Notwendigkeit eines Vertreters, der niedere Gerichtsbarkeit zu erledigen hatte, im Laufe der Zeit aber auch mit der höheren Gerichtsbarkeit betraut wurde. (Der erste Salzgraf ‚comis salis‘ wurde 1145 mit Namen Meinfried erwähnt.) Der Salzgraf, auch Salzgräfe genannt, war Träger dieses Amtes.

In der Folgezeit wurde er auch mit dem Amt des Vorstehers der erzbischöflichen Münze belehnt; somit war er einer der mächtigsten Männer in Halle. In seinem Amt vereinigten sich 3 wichtige Funktionen: Richter, Vogt und Münzmeister. Die Ernennung des Salzgrafen erfolgte gewöhnlich auf Lebenszeit durch den Erzbischof, später durch den Landesfürsten.

Salzgrafen waren in der Zeit von 1145 bis 1919 in Halle existent. Der erste Salzgraf war Meinfried 1145. Der 48. Salzgraf, der 1785 ins Amt eingeführte Salzgraf Dr. Karl Friedrich Zepernick, war der Letzte, der offiziell diesen Titel führte. Danach haben Beamte des Oberbergamtes diese Arbeit übernommen, ohne den Titel Salzgraf zu führen.

Der Salzgraf war, zusammenfassend gesagt, nichts anderes als der Richter über alle Beschäftigten, die im Salzwerk arbeiteten. Er hatte auch das Amt des Münzmeisters inne.

Salzmagd (Sophie Wohlleben) und Salzgraf (Lothar Milde) auf der Saline
(Foto: Michael Waldow, MSW-Welten)