Salzkonskription

1726 wird die „Allgemeine Salzkonskription“ auch in Halle eingeführt. Infolge dieser königlichen Bestimmung musste jeder Untertan ab neun Jahre auch preußisches Salz kaufen.

Sogenannte „Salz-Seller“ waren die Ausgabestellen, wo man sein Maß Salz entsprechend den Ausgabelisten abzuholen hatte. Für den Fall, dass jemand den Salzkauf verweigerte, gab es zeitgleich eine Strafbestimmung, die ihm den 3,5-fachen Kaufpreis als Strafgeld abverlangte. Auf diese Weise sicherte sich der preußische Staat regelmäßige, umfängliche Einnahmen, der, laut Handelsmonopol nur allein Salzhandel betreiben durfte.

Datenschutz-Übersicht
Halle (Saale) - Lexikon

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.