Salzkonskription

1726 wird die „Allgemeine Salzkonskription“ auch in Halle eingeführt. Infolge dieser königlichen Bestimmung musste jeder Untertan ab neun Jahre auch preußisches Salz kaufen.

Sogenannte „Salz-Seller“ waren die Ausgabestellen, wo man sein Maß Salz entsprechend den Ausgabelisten abzuholen hatte. Für den Fall, dass jemand den Salzkauf verweigerte, gab es zeitgleich eine Strafbestimmung, die ihm den 3,5-fachen Kaufpreis als Strafgeld abverlangte. Auf diese Weise sicherte sich der preußische Staat regelmäßige, umfängliche Einnahmen, der, laut Handelsmonopol nur allein Salzhandel betreiben durfte.