Gerichtsstätten ohne das Thal
- ein gemeindliches Untergericht (Gericht der Gemeinde) durch den Schultheißen auf dem Neumarkt. Die Stelle wird „bei den Dingbänken“ genannt. Es wird 1276 erwähnt.
- das Obergericht des Gaus und des Amtsbezirks Giebichenstein auf der Unterburgbrücke durch den Burggrafen, später Vogt und Burghauptmann
- das städtische Hochgericht außerhalb der Mauer auf dem kleinen Petersberg (heutige Stadttheater/Opernhaus) des Burggrafen von Magdeburg
- das Schöffengericht auf dem Berge
Für das Thal gab es ebenfalls Gerichtsstätten
- für die Pfänner auf dem Gertraudenfriedhof hinter „dem roten turm“ (damit ist nicht der heutige Rote Turm gemeint, sondern sein Vorgänger),
- für die Salzsieder auf dem Holzworth in der Nähe der Moritzkirche,
- für die Bornknechte am Meteritzbrunnen auf einem Platz, der durch ein Kreuz gekennzeichnet war
Für den Schöffen gab es im Thal einen „Rechtsschutz“
Wurde der Schöffe gescholten (sein Urteil beanstandet) zogen der Salzgraf und die Thalschöffen zum Meteritzbrunnen. Der Beschuldigte stieß mit dem Fuß an den Meteritzbrunnen, um sich durch seinen Eid zu reinigen.