Schildberg, Nikolaus

Nicolaus Schildberg war ein Bürger und Zinngießer in Halle. ER übte das Amt des Kämmerers im Rat der Stadt aus. Im Jahre 1476 begann er mit dem Bau einer Kapelle zwischen Klaustor und Schieferbrücke, die er St. Maria Magdalena, St. Jacob, dem Heiligen Kreuz, St. Wentzel und St. Wolfgang weihen ließ.

Der Bau dauerte insgesamt 5 Jahre, jedes Jahr wurden 100 Gulden dafür aufgewandt. Diese Kapelle hat Schildberg mit reichlichen Spenden und Einlagen ausgestattet. Überdies verwendete er sein Vermögen zu etlichen anderen mildtätigen Stiftungen für die Stadt. Zusätzlich hat er auf eigene Kosten das Dach der Kirche St. Gertrud im Jahre 1456 neu decken lassen. Der Kirche U. L. Frauen – damals noch die einzelne Marienkirche – stiftete dieser Nicolaus Schildberg eine Kommende mit 20 Gulden jährlichen Einkommens und bestimmte die Einsetzung eines Predigers, der ein Doktor der Theologie sein und an Sonn- und Festtagen nachmittags um 15:00 Uhr in der Kirche Predigt halten sollte. Für die Bezahlung dieses Predigers stellte Nicolaus Schildberg jährlich 60 Gulden zur Verfügung.

Die große Mildtätigkeit dieses Mannes stieß nicht nur auf Wohlgefallen. Einige Leute in der Stadt waren überzeugt, er habe diese Summen nicht aus eigenem Vermögen nehmen können, sondern müsse die Stadtkasse erleichtert haben. So wurde Nicolaus Schildberg am 28. Oktober anno 1504 verhaftet, ins Gefängnis des Rathauses verbracht und dort gefoltert, um ein Geständnis zu erpressen. Hier starb er am 12. November anno 1504. Er wurde in Ehren auf dem Kirchhof U. L. Frauen beigesetzt.

Die Geistlichen, die aus seinen Stiftungen den Nutzen zogen, wollten darauf auch nach seinem Tode nicht verzichten und drängten deshalb den Rat der Stadt zu einen Vergleich mit den Erben Schildbergs wegen dessen Haft und Testaments. Bei der Gelegenheit wurde offenbar, dass Nicolaus Schildberg in seinem Testament seine Kinder, den Sohn Martin und die Töchter Gertrud und Margarethe, vergessen hatte. Für deren Versorgung und die geistlichen Stiftungen reichte das Vermögen nicht aus, so dass die Stiftungen etwas beschnitten werden mussten.

Am 20. August anno 1515 bestätigte Erzbischof Albrecht V. (Kardinal wurde er erst im Jahre 1518) diesen Vergleich.