Rentmeister

Der Rentmeister war nicht nur für die «Renten» (ursprünglich nur die jährliche Abgaben auf Grundstücken, später alle regelmässigen Abgaben) zuständig, sondern für die Einnahme und Verrechnung aller Feudalabgaben, Fronen, Gefälle (indirekten Steuern) und Erträge der Domäne.