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Lehen

Das Lehen ist ein Grundbesitz, der von einem Fürsten (in Halle war es der Landesfürst in Form des Erzbischofs)  an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen (z. Bsp. im Kriegsfalle) zur Verfügung stand. Die Vergabe von Lehen (meist in Form eines Stückes […]Weiterlesen »