Erzbischof Ernst von Wettin

Erzbischof Ernst von Wettin (1455–1513) war seit seinem 12. Lebensjahr Administrator des Erzstifts, also der Landesherr). 1478 zog er in die Stadt Halle ein, beseitigte deren seit Jahrhunderten gewonnene Freiheit. Am 09.01.1479 verfügte er in einer Willkür, dass die Salzjunker (Pfänner) 25 % ihrer Thalgüter und 20 % ihres Vermögens abgeben mussten. Am 18.03.1479 erließ er eine neue Regimentsordnung für Halle, die den Rat erheblich beschnitt.

Während seiner Amtszeit weihte Ernst am 28. August 1491 die Halberstädter Bischofskirche und den Hochaltar der Kathedrale zu Ehren des Heiligen Stephanus. Dabei verschloss er, wie bei Altarweihen vorgeschrieben, einen mit Reliquien gefüllten Bleikasten in einer Aushöhlung des Altartisches, dem Sepulcrum. Als der Hochaltar im 19. Jahrhundert geöffnet wurde, entnahm man den Reliquienkasten. In ihm liegen noch heute Knochenpartikel und Reliquienbündelchen. Zum Inhalt gehört ebenfalls eine Urkunde, welche die Weihe bezeugt.

 

Brokatsamtpluviale,
(Stiftung Ernsts von Sachsen, Halberstädter Domschatz)

Auf dem Schild der Rückseite wird in Reliefstickerei die Begegnung Maria Magdalenas mit dem auferstandenen Christus gezeigt. Die Patronin der hallischen Schlosskapelle und ihre Begegnung mit dem Heiland tritt auf dem Halberstädter. Als er am 03. August starb wurde sein Tod einige Tage verheimlicht, „bis zuförderst Anstalten gemacht worden,damit die Stadt Halle, welcher er sehr hart gefallen, ruhig bleiben möchte“. Sein Herz wurde in der Magdalenen-Kapelle auf der Moritzburg, Sein Körper im Dom zu Magdeburg beigesetzt.