In Halle gab es zwei Gerichtsbarkeiten. Einmal das Thalgericht, dessen Vorsitz der Salzgraf innehatte und das im Wesentlichen auf den Hallmarkt und der dort stattfindenden Salzproduktion beschränkt war. Der rest der Stad unterstand dem Bergericht und damit dem Burggrafen und dem Schultheiß. Es tagte auf einem kleinen Hügel in der Norostecke des Marktes. Die Stimme des Schultheißen galt doppelt bei Stimmgleichheit. Ihm zur Seite, wie im Thalgericht auch standen die Schöppen (Schöffen zur Seite), die sogar ein eigenes Siegel im 14. Jahrhundert hatten. Die Gesamtheit der Schöppen, die unentgeltlich handelten, aber ein „urteilsgeld“ sich teilten, nannte man Schöppenstuhl. Der Roland war das Symbol für die Gerichtsbarkeit, stand erst neben den kleinen Hügel und später an der „Börse“, wo das Gericht tagte.
(Quelle nach Historische Kalenderblätter von B. Werner)