Thalgericht

Das Thalgericht war ein Teil der Doppelgerichtsbarkeit in Halle. Während beim Berggericht der Schultheiß (das Amt wurde als Mannlehen verliehen) den Vorsitz hatte, war es der Salzgraf im Thalgericht. Bereits im 13. Jahrhundert wurde das Thalrecht niedergeschrieben.

 

Letzte Seite des Thalrechts von 1386
(Stadtarchiv Halle)