Bann

Der Bann war das Recht, die Gerichtsbarkeit auszuüben. So vom Schultheiß auf dem Berg und vom Salzgraf im Thale zu Halle.

Der Bann war das Recht, die Gerichtsbarkeit auszuüben vom Schultheiß auf dem Berg und vom Salzgraf im Thale zu Halle.

So war der Propst* des Klosters Neuwerk gleichzeitig der Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels, welches sich zwischen Saale, Elster und Fuhne erstreckte und vier Synodal-Sitze umfasste: Halle, Brachstedt, Zörbig und Gollma (heute Ortsteil von Landsberg). Als Erzdiakon** besaß er Sitz und Stimme auf den Provinz-Synoden und Landtagen des Erzbistums*** Magdeburg.

Außerdem hatte der Propst die geistliche Gerichtsbarkeit über den Kirchensprengel und daher einen eigenen Gerichtsdiener. Ohne seine Einwilligung durfte im gesamten Kirchensprengel keine Kapelle neu errichtet werden. Dem Erzdiakon oblag darüber hinaus die Aufsicht über die Pfarrkirchen im Sprengel.


*Propst (lateinisch praepositus) „Vorgesetzter“ ist die Bezeichnung für verschiedene Leitungsämter in der römisch-katholischen Kirche sowie in evangelischen und anglikanischen Kirchen.

**Archidiakon (auch Erzdiakon) war in der römisch-katholischen Kirche die Bezeichnung für einen Amtsträger, der von der Spätantike bis in die frühe Neuzeit als Stellvertreter eines residierenden Bischofs wesentliche Verwaltungsaufgaben wahrnahm.

***Ein Bistum ist ein territorial abgegrenzter kirchlicher Verwaltungsbezirk.