Stapelrecht

Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht, eigentlich „Marktrecht“ im Sinne von „Verkaufsrecht“, war im Mittelalter das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren für einen bestimmten Zeitraum abluden (stapelten) und anboten. Die Befreiung davon erfolgte durch Zahlung eines Stapelgeldes.

Es gab auch noch das Anschlagsrecht, das die Kaufleute verpflichtete, ihre Transportmittel  auf Transportmittel der Stadt (Fuhrwerke, Karren, Schiffe) umzuladen.

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Halle (Saale) - Lexikon

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