Marktrecht

Das Marktrecht war im Mittelalter die Gerechtsame, also das Recht, einen ständigen Markt, einen Wochen- oder Jahrmarkt abzuhalten. Halle hatte das Zoll-, Münz- und Bannrecht, nur das Marktrecht ist nicht nachweisbar.  Allerdings hatte das der Giebichenstein. Irgendwie scheint es dann auf Halle übergegangen zu sein. Streng genommen, ist damit Halle keine Stadt, sondern ein großes Dorf. Tatsächlich aber schließt wohl das Zollrecht, auch einen Markt ein, sodass die Urkunde von 987 auch so aufzufassen ist (Hünicken, Geschichte der Stadt Halle) und eben ein Privileg für Halle ist, wie eine Nebenbemerkung uns erzählt. Es ging auch nicht um eine Zollstelle, sondern um ein Zollgebiet.