Solegutseigentümer

Solegutseigentümer waren nich zwangsläufig auch Besitzer der Kothen, wie die Pfänner. Koth- und Sollegüter waren Lehnsgüter. Das Lehnsverhältnis hatte mit den Halloren, die bloße Arbeiter waren nichts zu tun. Die Solegutseigentümer mussten, wenn wenn sie nicht zugleich Pfänner waren, ihre Sole einem Pfänner zum Gebrauch überlasssen.

Quelle: Hallisches Tageblatt, 1856

Datenschutz-Übersicht
Halle (Saale) - Lexikon

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.