Die Beisitzer bei mittelalterlichen Gerichten waren die sogenannten Schöffen (auch Schöppen, vom althochdeutschen scaffin).
Der Schöffenstuhl in Halle wird erstmalig 1172 erwähnt. Die Schöffen haben das Urteil gesprochen oder „schöpften“ das Urteil.
Die Siegel der Schöffen vom Berg unterschieden sich von den Siegeln der Schöffen vom Thal (unten).