Die Beisitzer bei mittelalterlichen Gerichten waren die sogenannten Schöffen (auch Schöppen, vom althochdeutschen scaffin). Der Schöffenstuhl in Halle wird erstmalig 1172 erwähnt. Die Schöffen haben das Urteil gesprochen oder „schöpften“ das Urteil. Die Siegel der Schöffen vom Berg unterschieden sich von den Siegeln der Schöffen vom Thal (unten).
Enzyklopädie
Die Schöffenbücher der Stadt Halle umfassen Schriftstücke von 1266 – 1807. Es sind mehr oder weniger lange Protokolle, des vierzehn-täglichen Schöffengerichts, in denen privatrechtliche Angelegenheiten der Bürger geregelt wurden (Eigentum, Geschäfte, Erbangelegenheiten).
Das Schöffengericht (auch Schöffenstuhl) genannt, tagte unter dem Vorsitz des Schultheißen in Halle. Es wurden ab 1266 bis 1807 (Auflösung der Schöffen) 166 Schöffenbücher geschrieben.
Das Schöffenhaus oder Schöppenhaus wurde um 1405 erbaut. Es war der Ort des Stadtgerichts außer den sogenannten „Blutgerichten“. Leichtere Vergehen wurden geahndet, indem man den Übeltäter vor dem Haus in aus Latten gefertigte „Strafkäfige“ sperrte, schwere Vergehen dann mit der „Staubsäule“. Es wurde im 19. Jahrhundert in das Hotel Garni […]Weiterlesen »
Das sogenannte hallische Schöffenweistum von 1235, eine Rechtsmitteilung an die Stadt Neumarkt in Schlesien, lässt ein vollentwickeltes Bürgerrecht in Halle erkennen.