Die Gerichte wurden auf dem Bottgedinge (später Rügegerichte) vom Salzgrafen zwischen Ostern und Pfingsten abgehalten. Für die Pfänner geschah dies an den Türmen der St. Gertruden-Kirche. Für die Wirker hingegen an der großen Holzwarthe beim Koth zum Blaufuße. Der Salzgraf verlas die Regel für das Verhalten, es wurde gefragt, ob […]Weiterlesen »