Bottgedinge

Die Gerichte wurden auf dem Bottgedinge (später Rügegerichte) vom Salzgrafen zwischen Ostern und Pfingsten abgehalten. Für die Pfänner geschah dies an den Türmen der St. Gertruden-Kirche. Für die Wirker hingegen an der großen Holzwarthe beim Koth zum Blaufuße.

Der Salzgraf verlas die Regel für das Verhalten, es wurde gefragt, ob jemand was zu erwidern oder zu rügen hätte, dann wurde der Friede gewirkt.