Pfännerschatz

Die Pfänner waren eine feste Korporation und hatten ein Panier (eigenes Wappen) vom Rat erhalten, was ein Klagepunkt des Erzbischofs Günther 1422 war. Wer in die Pfännerschaft eintrat, hatte 80 Gulden zu zahlen, 60 Gulden sollte der Rat erhalten, 20 Gulden dienten einem Essen für die Pfänner. Doch die Pfänner gaben eine Zeitlang nur die Hälfte an den Rat ab und sammelten den anderen Teil im sogenannten „Pfännerschatz„. In den Auseinandersetzungen 1478 mit den Popolaren verlangte man nicht zu Unrecht die Herausgabe des „Schatzes“.