Königsbann

Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter.

Der Begriff Bann bezeichnet

  • das Gebot und das Verbot selbst
  • die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen
  • den Bezirk, in dem der Bann galt

Der Königsbann wird in der Rechtsgeschichte nach seinen Funktionen unterteilt in

  • Heerbann (das Recht, das Heer aufzubieten),
  • Blutbann (Blutgerichtsbarkeit; hierunter fallen Hinrichtungen),
  • Friedensbann (der besondere königliche Schutz für Personen und Sachen),
  • Verordnungsbann (die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen) und
  • Verwaltungsbann (die ausführende Gewalt).

Per Bannleihe übertrug (verlieh) der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung.

(Quelle: Wikipedia)

Datenschutz-Übersicht
Halle (Saale) - Lexikon

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.