Das Halle (Saale) - Lexikon

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Kommende

siehe Deutschordenshospital St. Kunigund von Halle Kommende (lateinisch commendare „anvertrauen“, „empfehlen“) bezeichnet ursprünglich als Begriff im Kirchenrecht die Übertragung der Einkünfte eines Kirchen- oder Klostervermögens auf eine dritte Person unter Befreiung von den Amtspflichten. In späterer Zeit wurden die Niederlassungen der Ritterorden als „Kommende“ oder „Komturei“ bezeichnet. Am flachen Ufer […]Weiterlesen »