Am 27. Juli 1509 bestätigte Erzbischof Ernst die Brüderschaft der Bornknechte über den Gutjahrbrunnen. Es war aber nur eine religiöse Vereinigung zu Ehren der Jungfrau Mari und anderer Heiliger, die Messen lesen ließ. Später gab es die Innung der Bornknechte und Soleträger.
Die Salzwirkerbrüderschaft im Thal zu Halle war ein wirtschaftlicher Zusammenschluss. Man nimmt an, das es solch einen Zusammenschluss bereits um 1481/86 gab. Die Talordnung von 1482 war maßgeblich für diese Brüderschaft. Die älteste bekannte Talordnung stammt aus dem Jahre 1699 und wurde von Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg unterzeichnet (erneuert 1843 durch König Friedrich Wilhelm IV. Alle zwei Jahre wählten die Mitglieder zu Pfingsten vier Vorsteher und zwei Beutelherren. Als eine der wichtigsten Aufgaben war die Betreuung und Unterstützung betagter Kollegen sowie der Frauen und Kinder verstorbener Mitglieder. So gab es den Talarmenbeutel, eine Kasse (Brüderschaftskasse) die diesen sozialen Zwecke diente. Diese sozialen Einrichtungen oder Leistungen wurden aus Strafgeldern und Spenden, sowie aus Einkünften von Garküchen und Gebieten finanziert. Die Unterstützung erstreckte sich auch auf Nahrungsmittel und Kleider. Daneben wurde das Talwitwenhaus und das Talarmenhaus sichergestellt. Kranke Salzwirker kamen ins Hospital St. Cyriakus und wurden dort versorgt. Sehr alte Halloren hatten auch ein Ehrenplätzchen im Johanniskloster. Die frühe Brüderschaftsordnung enthielt also bereits soziale Aspekte; so wurde beispielsweise die Witwen- und Waisenversorgung festgeschrieben.
Die Hauptaufgabe der Halloren bestand aus der Soleförderung und dem Soletransport, dem Salzsieden, der Salzverpackung und-verladung.