Die älteste Thalordnung ist wahrscheinlich 1360 entstanden. Die Entwicklung dieser Thalordnung vollzog sich bis ins Jahr 1386. Die Thalordnung beginnt mit den Worten: „Dis is des dales recht unde das man in dem tal halden sal“. In einer Willkür von 1315 sind diese Worte ebenfalss überliefert.
In der Thalordnung gibt es einen juristischen und einen organisatorischen Teil, nach denen die Menschen sich im Thal zu verhalten hatten. Im juristischen Teil war festgelegt, dass jährlich drei Gerichtstage durchzuführen sind, wie die Wahl der Bornmeister und der 4 Schöffen und der Ablauf der Wahl zu erfolgen hat. Weiterhin waren die Strafen für die verschiedensten Vergehen festgelegt.
Im organisatorischen Teil sind inhaltliche Schwerpunkte festgelegt, wie der Salzgraf Gericht zu halten hatte, ebenso Regeln zur Anwendung der Strafen sowie der Inhalt zur Ausgestaltung des Festmahles für den Salzgrafen. Gleichzeitig waren alle Regeln über die Tätigkeiten im Thal genau beschrieben, an die sich die verschiedenen Berufsgruppen entsprechend ihrer Tätigkeiten zu halten hatten. Der Text beginnt mit den Worten: „Dis is des dales recht unde das man in dem Fall halden sal“. Der Text endet mit den Worten: „ hier hat dales recht eyn ende“.
Weitere Thalordnungen, die belegt sind, sind von 1424, dann folgte die des ERzbischofs Johann 1475 und des Erzbischofs Ernst von 1482. Eine neue Ordnung hat Markgraf Wilhelm zu Brandenburg 1615 herausgebracht, die 155 verschärft wurde.
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