Rade

Die Rade ist der Teil, den eine Frau, soweit ihr nicht mehr zugesprochen wird, nach dem Tod ihres Mannes von ihm erbt. Dies umfasst Kleider, Schmuck, Federgewand, Tischlaken, Handtücher, Leinlaken, Teppiche, Vorhänge, Umhänge, Leuchter, Becken, Schmuckkästen, das gesamte weibliche Vieh an Pferden, Schafen, Schweinen, Gänsen und Hühnern, sowie das feste Braugerät.

Das Manneserbe umfasst:
Handelsgüter, alles männliche Vieh, die Waffen (Herwete), Kästen, die Salzsiedepfanne, das größte Fass, alle unzerschnittenen Leinen, alles ungesponnenes Garn, ausstehende Gelder, silberne Trinkgefäße.