Enzyklopädie

1 Beitrag

Marktrecht

Das Marktrecht war im Mittelalter die Gerechtsame, also das Recht, einen ständigen Markt, einen Wochen- oder Jahrmarkt abzuhalten. Halle hatte das Zoll-, Münz- und Bannrecht, nur das Marktrecht ist nicht nachweisbar.  Allerdings hatte das der Giebichenstein. Irgendwie scheint es dann auf Halle übergegangen zu sein. Streng genommen, ist damit Halle […]Weiterlesen »