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Berggericht

In Halle gab es zwei Gerichtsbarkeiten. Einmal das Thalgericht, dessen Vorsitz der Salzgraf innehatte und das im Wesentlichen auf den Hallmarkt und der dort stattfindenden Salzproduktion beschränkt war. Der rest der Stad unterstand dem Bergericht und damit dem Burggrafen und dem Schultheiß. Es tagte auf einem kleinen Hügel in der […]Weiterlesen »