Marktrecht

Das Marktrecht war im Mittelalter die Gerechtsame, also das Recht, einen ständigen Markt, einen Wochen- oder Jahrmarkt abzuhalten. Halle hatte das Zoll-, Münz- und Bannrecht, nur das Marktrecht ist nicht nachweisbar.  Allerdings hatte das der Giebichenstein. Irgendwie scheint es dann auf Halle übergegangen zu sein. Streng genommen, ist damit Halle keine Stadt, sondern ein großes Dorf. Tatsächlich aber schließt wohl das Zollrecht, auch einen Markt ein, sodass die Urkunde von 987 auch so aufzufassen ist (Hünicken, Geschichte der Stadt Halle) und eben ein Privileg für Halle ist, wie eine Nebenbemerkung uns erzählt. Es ging auch nicht um eine Zollstelle, sondern um ein Zollgebiet.

Datenschutz-Übersicht
Halle (Saale) - Lexikon

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.