Lehen

Das Lehen ist ein Grundbesitz, der von einem Fürsten (in Halle war es der Landesfürst in Form des Erzbischofs)  an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen (z. Bsp. im Kriegsfalle) zur Verfügung stand.

Die Vergabe von Lehen (meist in Form eines Stückes Land) war eine zentrale Herrschaftspraxis des Mittelalters. Ein Lehen erhielt ein freier Mann, wenn er sich in den Dienst eines Herrn begab. Der Lehnsherr gab dem Lehnsmann (Vasall) eine Lebensgrundlage und gewährte ihm Schutz.

Das Wort Lehen kommt von „leihen“. Das lateinische Wort heißt feudum. Daraus entstand das Wort Feudalismus oder auch Feudalwesen. Dem Erzbischof als Landesherrn gehörte der gesamte Grund und Boden durch die Übergabe von Otto dem Großen. Da er natürlich die Salzquellen nicht selbst ausbeuten konnte, verlieh er die Solgüter gegen ein Lehngeld. Ursprünglich waren diese nicht erblich, was sich im Laufe der Zeit änderte. Das war dann auch der Aufstieg der Pfänner, die damit auch wirtschaftliche und politische Macht erlangten. Damit verlor der Erzbischof zunehmend die Gewalt über die Salzgüter, was schließlich zu Spannungen führte und sich 1478 endgültig zugunsten des Erzbischofs entlud.

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Halle (Saale) - Lexikon

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