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Kardinal

Kardinal ist ein geistlicher Titel der römisch-katholischen Kirche und die höchstrangige Würde nach dem Papst. Der auf Lebenszeit verliehene Kardinalstitel beruft den Träger zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche im Kardinalskollegium sowie der Römischen Kurie (Leitungs- und Verwaltung des Heiligen Stuhls = Papstsitz) und berechtigt bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres grundsätzlich zur Teilnahme am Konklave (Versammlung der Kardinäle zur Papstwahl). Diözesanbischöfe mit Kardinalstitel nehmen diese Aufgaben zusätzlich zur Leitung ihres Bistums wahr, während Kurienkardinäle in leitender Funktion – vergleichbar einem Minister – an der Kurie in Rom tätig sind.

Die Priestern vorbehaltene Kardinalswürde, wird vom Papst nach seinem Ermessen in der Regel an ausgewählte verdiente Bischöfe oder Mitglieder der Kurie verliehen. Grundsätzlich können alle geweihten Priester zum Kardinal ernannt werden; gemäß Kirchenrecht muss für Nichtbischöfe eine Bischofsweihe nachfolgen, wovon der Papst allerdings dispensieren (Befreiung von einem Verbot oder Gebot) kann.

Bild: Kardinal im Kardinalsgewand, DAZ 3D
(Art: Michael Waldow, MSW – Welten)

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Halle (Saale) - Lexikon

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