Handelsplätze

Es gab als Handelsplätze:

  • die Kaufhäuser als mehrstöckige (2-3) lang gestreckte Häuser
  • die Krambuden (kleine Fachwerkverkaufsbuden)
  • Scharren (mehr oder weniger transportable einfache Verkaufslauben)
  • Teltstätten (Verkaufsstände fremder Kaufleute, ab 1270 nachweisbar)
  • Plätze für Waren, die in den Krambuden und Scharren keinen Platz fanden, wie der Korn- und Hopfenmarkt, die Kupferschmiede, der Roßmarkt
  • die Garküchen mit allem Essbaren

Es gab die Großhändler (mercatori), die in der Regel Verkaufseinheiten selbst besaßen und die Kleinhändler und Handwerker (institoris), die lediglich Pächter der Buden oder Lauben waren.
Der Grund und Boden des Marktplatzes unterstanden dem Erzbischof. Er forderte auch die Gebühren und Renten aufgrund des von ihm ausgehenden Marktbannes (Gewerbegerechtigkeit).

 

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Halle (Saale) - Lexikon

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