Grundherrliche Rechte

Die Grundherrlichen Rechte sind das Herrschaftsprinzip im Mittelalter, das sich im Lehnswesen niederschlug. Grundherr konnte ein Mitglied des Adels, ein Kloster, der Kaiser, König oder die Bischöfe sein. Der größte Grundherr war aber der König. Durch Schenkungen und Stiftungen kamen Bischofskirchen, Klöster und Pfarrkirchen zu teilweise sehr großem Grundbesitz.

Die Grundherren versprachen, den Bauern Schutz zu gewähren. Unfreien Bauern und ihren Familien, Hörige genannt, überließen sie einen Hof zur Nutzung. Dafür waren die Bauern zu Gegenleistungen verpflichtet, Frondienste zu leisten. Daneben hatten sie regelmäßig Abgaben zu leisten. Dies geschah meist im Herbst nach der Ernte, indem die Bauern dem Grundherrn einen Teil des Ertrags überlassen mussten. Ab dem 13. Jahrhundert kamen bereits auch Zinszahlungen in Geld vor. Diese Abgaben sind mit unseren heutigen Steuern zu vergleichen.

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Halle (Saale) - Lexikon

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