Fehde

Im Mittelalter ist die Fehde eine tätliche Feindseligkeit oder Privatkrieg zwischen Einzelpersonen, Sippen oder Familien zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch kämpferische Auseinandersetzung.

Die Fehde diente vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit zur Regulierung von Rechtsbrüchen direkt zwischen Geschädigtem und Schädiger ohne Anrufung einer neutralen, dritten Instanz, insbesondere der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Fehdefähig waren nur Freie. Handlungen eines Knechtes wurden seinem Herrn zugerechnet.

1412 wurde Hans von Hedersleben verbrannt, das löste ebenfalls zahlreiche Fehden aus.

So brannten die hallischen Bürger/-innen bei einer Fehde mit den Erzbischöflichen das Dorf Trotha am 14.03.1426 nieder.

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Halle (Saale) - Lexikon

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