Bürgereid und Bürgerrecht

Wer Bürger der Stadt werden will, muss laut Bürgerrecht im Mittelalter den Bürgereid leisten. Der Kandidat muss von zwei Bürgern der Stadt begleitet werden, die ihn in die Mitte nehmen und mit ihm vor dem Rat erscheinen. Einer der beiden ist dann der Wortführer, der beim Rat um die Erteilung des Bürgerrechts für den Kandidaten bittet. Der neue Bürger muss seinen Geburtsbrief und Kundschaft seines Verhaltens vor dem Rat erbringen. Ihm wird dann gesagt, dass er für den Rat ein Bürgeressen leisten muss. Dann übergibt er das Bürgergeld dem Stadtsekretär, der ihm den Bürgereid vorliest.

Als Bürgerzeichen erhält der „Bürger“ einen Hut als Zeichen des Bürgerrechts. Anschließend meldet sich der neue Bürger beim Schultheiß, bezahlt ihm 16 Pfennige (ca. 11 €, mit einer Kaufkraft von 33 €) und leistet per Handschlag Gehorsam.

Jeder Nichtbürger, und das waren in Halle die meisten, nannte man „Inwohner“. Um Bürger zu werden, musste man auch Grund und Boden vorweisen.