Wurtzins

Der Wurtzins ist der Bodenzins, der von jeder Hausstätte erhoben wird. Erstmals erwähnt wird er 1182. 1185 wurde der Wurtzins im Marktort Löbnitz nach hallischem Vorbild geregelt. Er betrug für jede Hausstätte 6 Pfennige (4 € bei einem Silbergehalt von 5,47 g. Die Kaufkraft betrug etwa 12 €) jährlich und war zu Martini (11.11.) fällig.

Nach der Währungsreform von 1276 waren es nur noch 2 Pfennige.