Rentherren waren in Gemeinden gewählte Vertreter, die auf Zucht und Ordnung achteten und die Zinsen eintrieben. Im Dorf Petersberg wurde der Rentherr auch „der Bauermeister“ genannt.
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Der Rentmeister war nicht nur für die «Renten» (ursprünglich nur die jährliche Abgaben auf Grundstücken, später alle regelmässigen Abgaben) zuständig, sondern für die Einnahme und Verrechnung aller Feudalabgaben, Fronen, Gefälle (indirekten Steuern) und Erträge der Domäne.