Zur Zeit der Karolinger waren Grafen hohe königliche Amtsträger, zuständig für das Heeresaufgebot und die Friedenswahrung. Ihre Amtsgewalt (comitatus, Grafschaft) war sowohl auf Regionen mit Königsgut (einzelne oder mehrere Gaue) als auch auf entsprechende Personenverbände bezogen. Mit der Zeit wurde das Amt des Grafen in vornehmen Familien erblich. Schließlich geriet […]Weiterlesen »