Gerichtsstätten ohne das Thal ein gemeindliches Untergericht (Gericht der Gemeinde) durch den Schultheißen auf dem Neumarkt. Die Stelle wird „bei den Dingbänken“ genannt. Es wird 1276 erwähnt. das Obergericht des Gaus und des Amtsbezirks Giebichenstein auf der Unterburgbrücke durch den Burggrafen, später Vogt und Burghauptmann das städtische Hochgericht außerhalb der […]Weiterlesen »