Gerichtsstätten

Gerichtsstätten ohne das Thal

  • ein gemeindliches Untergericht (Gericht der Gemeinde) durch den Schultheißen auf dem Neumarkt. Die Stelle wird „bei den Dingbänken“ genannt. Es wird 1276 erwähnt.
  • das Obergericht des Gaus und des Amtsbezirks Giebichenstein auf der Unterburgbrücke durch den Burggrafen, später Vogt und Burghauptmann
  • das städtische Hochgericht außerhalb der Mauer auf dem kleinen Petersberg (heutige Stadttheater/Opernhaus) des Burggrafen von Magdeburg
  • das Schöffengericht auf dem Berge

Für das Thal gab es ebenfalls Gerichtsstätten

Für den Schöffen gab es im Thal einen „Rechtsschutz“
Wurde der Schöffe gescholten (sein Urteil beanstandet) zogen der Salzgraf und die Thalschöffen zum Meteritzbrunnen. Der Beschuldigte stieß mit dem Fuß an den Meteritzbrunnen, um sich durch seinen Eid zu reinigen.