Die Halle hatte ihre eigene Gerichtsbarkeit, auf die die Gerichtsbarkeit des Berges nicht zugreifen konnte. Das Thalamt war der Ort und wurde auch Thalgerichtsamt genannt. Der Gerichtsbezirk war durch Grenzsteine gekennzeichnet, die alle 10 Jahre kontrolliert werden sollten. „Am Roten Kuckuck“, eine Kothe, wurden die Enthauptungen vollzogen, die Erhängungen fanden […]Weiterlesen »
Enzyklopädie
Es gab in Halle verschiedene Gerichtsbarkeiten, so das Burggrafengericht, das Schultheißen- oder Berggericht und das Thalgericht. Die weltliche Gerichtsbarkeit für Halle lag beim Erzbischof, der dieses Amt auf seinen Burggrafen übertrug. Der Schultheiß wirkte als Stellvertreter für den Burggrafen und schlichtete regelmäßig die kleineren Händel in der Stadt. In späterer […]Weiterlesen »
Der Gerichtsfrohn ist ein Gerichtsdiener.
Gerichtsstätten ohne das Thal ein gemeindliches Untergericht (Gericht der Gemeinde) durch den Schultheißen auf dem Neumarkt. Die Stelle wird „bei den Dingbänken“ genannt. Es wird 1276 erwähnt. das Obergericht des Gaus und des Amtsbezirks Giebichenstein auf der Unterburgbrücke durch den Burggrafen, später Vogt und Burghauptmann das städtische Hochgericht außerhalb der […]Weiterlesen »