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Opferpfennig

Der Opferpfennig musste von jedem Einwohner entrichtet werden, der das Heilige Sakrament empfangen hatte. Im Jahre 1529 war laut Dokument das Opfergeld auf einen alten Pfennig je Person festgelegt. Wer seine Teilnahme am Sakrament verschwieg und den Opferpfennig nicht entrichtete, musste damit rechnen, vom Rat der Stadt mit einer Bußstrafe belegt zu werden.

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Halle (Saale) - Lexikon

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