Oberbornmeister

siehe auch Tätigkeiten im Thal

Es gab ursprünglich neun wechselnde Oberbornmeister, die unter Vorsitz des Salzgrafen die Geschicke des Thales leiteten.
Oberbornmeister waren ein Pfänner, ein Innungsmeister und ein Mann aus der Gemeinde, der nicht siedet, aber Thalgüter besitzt. Die Oberbornmeister wurden vom Rat gewählt und mussten vom Fürsten confimiert werden (bestätigt).

Der Pfänner – Oberbornmeister hatte die Aufsicht über den Deutschen Brunnen. Er durfte als einziger sieden. Die anderen teilten sich die Aufsicht über den Gutjahr bzw. dem Meteritzbrunnen und Hackeborn. Sie durften selbst nicht sieden. Drei Oberbornmeister waren jeweils ein halbes Jahr im Amt und wechselten dann mit den anderen gewählten Oberbornmeister.