Kothzins Veröffentlicht Februar 20, 2022-Aktualisiert Juni 25, 2022 Der Kothzins ist eine Abart des Stedegeldes (Grundzins) und wird von den Inhabern der Siedekothe erhoben. Er wird 1176 erstmals genannt und beträgt 12 Pfennig jährlich pro Koth.