Melchior Kling (* 1. Dezember 1504 in Steinau an der Straße; † 21. Februar 1571 in Halle) war ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler.
Kling kam schon als Schüler nach Halle, der Residenzstadt Kardinal Albrechts. Er studierte in Wittenberg Jura und promovierte 1535. 1536 wurde er Professor und 1539 Rektor. 1541 wurde Kling zugleich kursächsischer, erzbischöflicher magdeburgischer und gräflicher mansfeldischer Rat. 1542 beschuldigte ihn Luther ihn 1544 als erzbischöflicher magdeburgischer Jurist den Papst mit Hilfe von dessen Recht wieder in die protestantische Lebensordnung hereinzubringen. 1546 wurde er Gesandter des Kurfürtsen Friedrich Wilhelm in Kopenhagen. Nach dem Ende des Schmalkaldischen Krieges von 1546/47 ließ sich Melchior in Halle nieder und wurde erzbischöflicher Rat. Die kaiserfreundliche Haltung des Hauses Hohenzollern verschaffte ihm unter dem jugendlichen Administrator Sigmund während der Statthalterschaft Johanns Graf von Mansfeld das magdeburgische Kanzleramt; 1556 wurde K. auch Kanzler des gleichfalls von Sigmund regierten Stiftes Halberstadt. 1554-57 beriet Melchior den dänischen König Christian III. in reichsrechtlichen Fragen. Von Feinden in der lutherischen Orthodoxie als der „böse Interimist“ Ende 1557 gestürzt, lebte K. seitdem als freiberuflicher Jurist und ist wohlhabend gestorben.