Manchem Student, dem wegen einer Verfehlung der Karzer drohte, fand in der Halle einen Unterschlupf . Dort hatten die Büttel der Oberstadt keinen Zugriff. So steht noch in der Brüderschaftsordnung unter § 9 „Es bleibt bei der bisherigen Gepflogenheit, dass sämtliche incorporierten Studenten und ehemaligen Studenten der Universität Halle-Wittenberg… im Verhältnis zur Brüderschaft die Bezeichnung Schwager führen.“
(Quelle: Die Hallesche Pfännerschaft 1500-1929, Hanns Freydank)