Graf

Zur Zeit der Karolinger waren Grafen hohe königliche Amtsträger, zuständig für das Heeresaufgebot und die Friedenswahrung. Ihre Amtsgewalt (comitatus, Grafschaft) war sowohl auf Regionen mit Königsgut (einzelne oder mehrere Gaue) als auch auf entsprechende Personenverbände bezogen. Mit der Zeit wurde das Amt des Grafen in vornehmen Familien erblich. Schließlich geriet auch die Amtsbezeichnung zu einem erblichen, von allen Familienangehörigen geführten Titel. Im Mittelalter bildeten die Grafen zusammen mit den edelfreien Herren einen gemeinsamen Stand zwischen den Fürsten einerseits und den Ministerialen (Beamte der Kirche) bzw. Ritteradligen andererseits; es lag daher nahe, dass Edelherren, die über besonders große Herrschaften geboten, den Grafentitel für sich reklamierten.