Graf

Zur Zeit der Karolinger waren Grafen hohe königliche Amtsträger, zuständig für das Heeresaufgebot und die Friedenswahrung. Ihre Amtsgewalt (comitatus, Grafschaft) war sowohl auf Regionen mit Königsgut (einzelne oder mehrere Gaue) als auch auf entsprechende Personenverbände bezogen. Mit der Zeit wurde das Amt des Grafen in vornehmen Familien erblich. Schließlich geriet auch die Amtsbezeichnung zu einem erblichen, von allen Familienangehörigen geführten Titel. Im Mittelalter bildeten die Grafen zusammen mit den edelfreien Herren einen gemeinsamen Stand zwischen den Fürsten einerseits und den Ministerialen (Beamte der Kirche) bzw. Ritteradligen andererseits; es lag daher nahe, dass Edelherren, die über besonders große Herrschaften geboten, den Grafentitel für sich reklamierten.

Datenschutz-Übersicht
Halle (Saale) - Lexikon

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.