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Regalien

Regalien sind Hoheitsrechte auf bestimmte Produkte. Sie kamen im 11. Jahrhundert auf. Infolge dieser Regalien war der Landesherr (Bischof) Besitzer der Solequellen und Brunnen. Damit hatte er das Recht, die Verwaltung (Lagerung, Lehen, Zölle usw.) über dieses Produkt zu bestimmen.